Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa AG

Zur Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa AG am 15. Juni 2000 in Berlin beantragt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnenen und Aktionäre, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. In der Begründung, die von der Luftahsa AG Ende Mai an alle Anteilseigner versendet wurde, schreibt der Dachverband:

„Etwa die Hälfte der 1999 aus Deutschland abgeschoben 32.000 Flüchtlinge wurden in Lufthansa-Maschinen ausgeflogen – viele unter Anwendung physischer Gewalt. Am 28. Mai 1999 erstickten Bundesgrenzschutz-Beamte den sudanesischen Flüchtling Aamir Ageeb an Bord eines Lufthansa-Jets.

In der Öffentlichkeit wird diese Praxis häufig als "deportation class" bezeichnet, wie u.a. die ,Süddeutsche Zeitung‘ berichtete. Damit sind Abschiebungen für die Lufthansa zum geschäftsschädigenden Imageproblem geworden.

Dennoch hält der Vorstand am Geschäft mit Abschiebungen fest. In der Hauptversammlung 1999 belog er sogar die Aktionärinnen und Aktionäre mit der Behauptung, die Lufthansa sei zu Abschiebungsflügen gesetzlich verpflichtet.

Der Aufsichtsrat deckt die Abschiebungs-Geschäfte des Vorstands. Er nimmt keinen Einfluss, um die Flugkapitäne der Lufthansa zu veranlassen, gewaltsame Abschiebungen in ihren Maschinen zu verweigern. Offensichtlich reagiert der Aufsichtsrat weder auf die Beschwerden von Aktionärsvertretern in der Hauptversammlung 1999, noch auf die im Internet unter
http://www.deportation-alliance.com
dokumentierten Fakten.

Immer mehr Anteilseigner verlieren dadurch ihr Vertrauen in die amtierende Konzernspitze und übertragen die Stimmrechte ihrer Lufthansa-Aktien an den Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.“

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